Schutz des Grundwassers

Die Steinbruchunternehmen im Raum Warstein-Rüthen betreiben den Kalksteinabbau in einem Trinkwassereinzugsgebiet. 

Den Beteiligten bei den Behörden und der Steinindustrie wurde im Laufe der Jahre zunehmend bewusst, dass sich aus der Trinkwasser- und Kalksteingewinnung Konflikte ergeben und man einigte sich auf sogenannte vorläufige Abgrabungstiefen, die durch die entsprechenden Grundwasserstände bestimmt werden sollten. Professor Schneider aus Bielefeld wurde im Jahr 1990 beauftragt, in einem geohydrologischen Gutachten einen Grundwasserhöhengleichenplan zu erstellen, der dann Grundlage zur Bestimmung der Abgrabungstiefen wurde (Schneiderlinien).

Viele Jahre richteten sich die Genehmigungsbehörden bei der Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen nach den Schneiderlinien. Der Abbau endete nach den Genehmigungsbescheiden zwei Meter über dem Grundwasserspiegel. Seit einigen Jahren werden die Abgrabungstiefen nicht mehr nach den Schneiderlinien, sondern durch Höhenangaben aufgrund aktueller hydrogeologischer Erkenntnisse festgelegt. In den Abbaubereichen der WESTKALK befinden sich heute über 80 Grundwassermessstellen, die fortlaufend durch Fachgutachter ausgewertet und mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.

Hier können Sie ein hydrogeologisches Gutachten von Dipl.-Geologe Gerhard Busch und Dipl.-Geologin Silke Ewald als pdf-Datei herunterladen:

„Flache und tiefe Grundwässer im Warsteiner Massenkalk“