Rekultivierung der Abbauflächen

Der Betrieb eines Steinbruchs unterliegt sehr umfassenden behördlichen Genehmigungsverfahren und weit reichenden Auflagen. Auch die Rekultivierung nach Beendigung des Steinbruchs ist detailliert geregelt, wobei der natürlichen Sukzession eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird.

 

Eine ganze Reihe von Renaturierungsmaßnahmen ist bei uns bereits erfolgt. Nur werden diese nicht als solche wahrgenommen, weil es sich dabei um grüne Hügel handelt, die schon seit Jahren existieren, so zum Beispiel die außen liegenden Abraumhalden an der Hohen Liet und in Kallenhardt. An vielen Stellen haben wir auch bereits mit der Auffüllung der Grundsohlen begonnen.

Nach Beendigung der Abbautätigkeit könnten Kalksteinwände – wie bereits an anderer Stelle in einem ehemaligen Steinbruch in Warstein geschehen –  auch als Kletterwände für Bergsteiger erschlossen werden, insofern die genehmigungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der späteren Rekultivierung eine solche Nutzung ermöglichen.

Ausführlicher können Sie sich zu Rekultivierungsmaßnahmen der WESTKALK über nachfolgenden link informieren:

Rekultivierungsmaßnahmen der WESTKALK