Schutz des Grundwassers

Die Steinbruchunternehmen im Raum Warstein-Rüthen betreiben den Abbau des Kalksteines in einem  Trinkwassereinzugsgebiet. Die Ausweisung einer Wasserschutzzone IIIa in den Bereichen des Steinabbaues erfolgte 1992, um Konflikte zwischen der Trinkwassergewinnung aus der Hillenbergs- und Lörmeckequelle einerseits und dem Kalksteinabbau in Warstein und Kallenhardt andererseits durch behördliche Verordnungen zu vermeiden. Obwohl die Steinbruchbetriebe seit Jahrzehnten in diesem Raum tätig waren, gab es keine umfassenden hydrologischen Untersuchungen, die etwa Angaben zu Grundwasserlinien oder zu dem Fließverhalten des Wassers in dem Karstgrundkörper beschrieben hätten. Insofern gab es auch keine genehmigungsrechtlichen Vorgaben, bis zu welcher Abbautiefe ein Steinabbau vorgenommen werden durfte.

Als im Jahre 1969 ein Steinbruchunternehmen in Folge dieser Regelungslücke eine Tiefenwasser führende Kluft mit einer großen Quellschüttung  freisprengte, errichtete die Stadt Warstein dort 1983 ein Wasserwerk zur Gewinnung von ca. 2,4 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr – die Hillenbergsquelle II. Voraussetzung hierfür war die Zustimmung der Warsteiner Steinindustrie, die die Rand- und Rahmenbedingungen hierzu mit der Stadt Warstein verhandelte und in einem Vertrag im Jahre 1983 ratifizierte.

Den Beteiligten bei den Behörden und der Steinindustrie wurde zunehmend bewusst, dass sich aus der Trinkwasser- und Kalksteingewinnung Konflikte ergeben konnten und man einigte sich auf sogenannte vorläufige Abgrabungstiefen, die durch die entsprechenden Grundwasserstände bestimmt werden sollten. Professor Schneider aus Bielefeld wurde im Jahr 1990 beauftragt, in einem geohydrologischen Gutachten einen Grundwassergleichenplan zu erstellen, der dann  Grundlage zur Bestimmung der vorläufigen Abgrabungstiefen wurde.

Bis zum Jahr 2015 richteten sich die Behörden bei der Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen nach Abgrabungsrecht und Bergrecht nach diesen Erkenntnissen. Der Abbau endete nach den  Genehmigungsbescheiden zwei Meter über dem Grundwasser. Da die Gutachter vor über 25 Jahren jedoch prognostisch arbeiten mussten, wurden und werden Erkundungen zur tatsächlichen Höhe der Grundwasserstände kontinuierlich von uns vorgenommen. In den Abbaubereichen der WESTKALK befinden sich über 60 Grundwassermessstellen, die fortlaufend ausgewertet und behördlich abgestimmt werden.

Nach Klage der Lörmecke-Wasserwerke im Jahr 2011 gegen einen Hauptbetriebsplan der Devon Kalk GmbH entschied das OVG Münster im November 2015, dass zusätzlich zu einem Hauptbetriebsplanverfahren ein wasserrechtlicher Erlaubnisantrag gestellt werden muss. Hierüber ist der Nachweis zu erbringen, dass der Steinabbau für das Grundwasser unschädlich ist. Aktuell werden die Abgrabungsanträge ergänzt um diese wasserrechtlichen Erlaubnisanträge nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Der Senat des OVG hat mit diesem Urteil auch die Wasserschutzzone für nichtig erklärt, da sie zu viele Mängel enthielt.

Unter nachfolgendem link können Sie das Gutachten von Dipl.-Geologe Gerhard Busch und Dipl.-Geologin Silke Ewald als pdf-Datei herunterladen:

„Flache und tiefe Grundwässer im Warsteiner Massenkalk“