Aktuelle Mitteilung vom 1. Juli 2013
Die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo) gilt ab 1. Juli 2013!
Die bisherige Bauproduktenrichtlinie, (Richtlinie 89/106 EWG), wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo), Verordnung EU 305/2011, abgelöst. Die Bauproduktenrichtlinie erforderte bislang die Umsetzung durch nationale Gesetze. Durch die Verordnung als Rechtsform hat diese nun in allen Mitgliedsländern der EU eine direkte Gültigkeit.
Ab dem 1. Juli 2013 muss von den Unternehmen folgendes realisiert sein:
– CE-Kennzeichnungspflichten auf dem Lieferschein zur Identifikation des Herstellers
– die Leistungsmerkmale des Produktes müssen auf dem Lieferschein angedruckt werden
– die Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Normen WESTKALK hat alle Maßnahmen zur Erfüllung dieser Vorgaben durchgeführt.
Ab sofort werden in den Waagen neue Lieferscheine ausgedruckt. In den Rubriken ´Produkte´ und ´Service´ können ab sofort die Leistungserklärungen und Sortenverzeichnisse für unsere Produkte aus den Werken Warstein (I und II) und Kallenhardt (IV) heruntergeladen werden.