Aktuelle Mitteilung vom 31. Januar 2011

Aufgrund zunehmender Anfragen bei uns wegen des Steinflugs einer Sprengung bei der Firma Brühne in Warstein, beschreiben wir nachfolgend in 7 Punkten unsere organisatorischen Maßnahmen der  Sprengtätigkeit:

  1. Die Firma WESTKALK passt ihre Sprengtätigkeit insbesondere bei  Spren­gungen im Nahbereich der Wohnbebauung den örtlichen Gegebenheiten an.
  2. Die WESTKALK nutzt das Vier-Augen-Prinzip, das bedeutet, dass Bohr- und Sprengberechtigte gemeinsam über die ordnungsgemäße Ausführung der Sprenganlagen entscheiden.
  3. Der Sprengberechtigte entscheidet bei jeder Sprengung erneut über den notwendigen Sicherheitsbereich und sorgt persönlich für die ordnungsgemäße Absicherung. Bei dieserAufgabe erhält er immer die Unterstützung der Betriebsleitung.
  4. Der Sprengberechtigte entscheidet eigenverantwortlich, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß seiner Ausbildung, über den Einsatz von geeigneten Messinstrumenten und die Unterstützung durch externe Sprengin­genieure zur Planung, Durchführung und Überwachung der jeweiligen Sprenganlage.
  5. Jede Sprengung der WESTKALK wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert und kann behördlicherseits überprüft werden.
  6. Bei jeder Sprengung im Nahbereich der Wohnbebauung werden Erschütterungsmessungen durchgeführt.
  7. Jede Sprengung der WESTKALK wird den Überwachungsbehörden, der Stadt Warstein und der Bevölkerung vor der Ausführung rechtzeitig angezeigt.